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Jetzt will ich mal was zum Gesundheitsfond vorrechnen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer mit Bruttogehalt 5.000,-€

Jahr 2008: Durchschnittlicher Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung (KV): 14,0% (davon 7% Arbeitgeber und 7% Arbeitnehmer) plus 0,9% Sonderbeitrag (nur Arbeitnehmer). Macht einen Arbeitnehmeranteil von zusammen 7,9%. Dank der Beitragsbemessungsgrenze (Reiche brauchen ja nicht für das ganze Gehalt KV bezahlen) zahlt er nur für 3.600,-€ KV.
7,9% von 3.600,-€ = 284,40€.

Zur Arbeitslosenversicherung (AV): Sie beträgt 4,2%. Auch hier gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt bei 5.300,-€ im Monat. Die erreicht unser Beispielarbeitnehmer aber nicht.
Macht also 4,2% von 5.000,-€ = 210,00€.
Macht zusammen: 284,40€ + 210,00€ = 494,40€.

Für 2009 sieht es so aus: Der Beitrag zum Gesundheitsfond beträgt 15,5% (Inklusive Sonderbeitrag von 0,9%). Macht einen Arbeitnehmeranteil von 8,2% [gerechnet: (15,5% - 0,9%) / 2 + 0,9%]. Dank Beitragsbemessungsgrenze macht das
8,2% von 3.600,-€ = 295,20€.

Die AV wird auf 3,9% gesenkt.
Es ergibt sich: 3,9% von 5.000,-€ = 195,00€.

Macht zusammen: 295,20€ + 195,00€ = 490,20€.

Gegenüber 2008 muss er also 4,20€ im Monat weniger bezahlen.

Beispiel 2: Arbeitnehmer mit Bruttogehalt 2.000,-€

Er liegt unter allen Beitragsbemessungsgrenzen und muss deshalb für sein ganzes Einkommen KV und AV bezahlen.

Für 2008 ergibt sich:
KV: 7,9% von 2.000,-€ =158,-€.
AV 4,2% von 2.000,-€ = 84,-€.

Zusammen: 242,-€.

Für 2009 ergibt sich:

KV: 8,2% von 2.000,- = 164,-€.
AV: 3,9% von 2.000,- = 78,-€.
Zusammen: 242,-€.

Für ihn ändert sich nichts. Ist es nicht ekelig, dass man den Reichen Geld schenkt? Noch ekeliger ist: Leute mit mehr als 4.012,50 € brutto im Monat können sich aus der „Solidargemeinschaft“ ausklinken und sich privat krankenversichern. Für sie gibt es gar keine Erhöhung der Krankenverischerung aber dennoch eine Senkung der Arbeitslosenversicherung. Und die kommen beim Arzt als erster dran.

Danke!!