
Jetzt will ich mal was zum Gesundheitsfond vorrechnen:
Beispiel 1: Arbeitnehmer mit Bruttogehalt 5.000,-€
Jahr 2008:
Durchschnittlicher Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung (KV):
14,0% (davon 7% Arbeitgeber und 7% Arbeitnehmer) plus 0,9%
Sonderbeitrag (nur Arbeitnehmer). Macht einen Arbeitnehmeranteil von
zusammen 7,9%. Dank der Beitragsbemessungsgrenze (Reiche brauchen ja
nicht für das ganze Gehalt KV bezahlen) zahlt er nur
für 3.600,-€ KV.
7,9% von 3.600,-€ =
284,40€.
Zur Arbeitslosenversicherung (AV): Sie beträgt 4,2%. Auch hier
gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt bei 5.300,-€
im Monat. Die erreicht unser Beispielarbeitnehmer aber nicht.
Macht
also 4,2% von 5.000,-€ = 210,00€.
Macht zusammen: 284,40€ + 210,00€ = 494,40€.
Für 2009 sieht es so aus:
Der Beitrag zum Gesundheitsfond beträgt 15,5% (Inklusive
Sonderbeitrag von 0,9%). Macht einen Arbeitnehmeranteil von 8,2%
[gerechnet: (15,5% - 0,9%) / 2 + 0,9%]. Dank Beitragsbemessungsgrenze
macht das
8,2% von 3.600,-€ = 295,20€.
Die AV wird auf 3,9% gesenkt.
Es ergibt sich:
3,9% von 5.000,-€ = 195,00€.
Macht zusammen: 295,20€ + 195,00€ = 490,20€.
Gegenüber 2008 muss er also 4,20€ im Monat weniger
bezahlen.
Beispiel 2: Arbeitnehmer mit Bruttogehalt 2.000,-€
Er liegt
unter allen Beitragsbemessungsgrenzen und muss deshalb für
sein ganzes Einkommen KV und AV bezahlen.
Für 2008 ergibt sich:
KV: 7,9% von 2.000,-€ =158,-€.
AV 4,2% von
2.000,-€ = 84,-€.
Zusammen: 242,-€.
Für 2009 ergibt sich:
KV: 8,2% von 2.000,- = 164,-€.
AV: 3,9% von 2.000,- = 78,-€.
Zusammen: 242,-€.
Für ihn ändert sich nichts. Ist es nicht ekelig, dass
man den Reichen Geld schenkt? Noch ekeliger ist: Leute mit mehr als
4.012,50 € brutto im Monat können sich aus der
„Solidargemeinschaft“ ausklinken und sich privat
krankenversichern. Für sie gibt es gar keine Erhöhung
der Krankenverischerung aber dennoch eine Senkung der
Arbeitslosenversicherung. Und die kommen beim Arzt als erster dran.
Danke!!